Der Ertragswert wird hauptsächlich bei vermieteten Mehrfamilienhäusern ermittelt (Ertragswertverfahren) und bildet die Grundlage für die Berechnung des Beleihungswertes.
Die Berechnungsbasis bilden die Erträge aus Mieten und Pachten abzüglich der Bewirtschaftungskosten. Diese werden auf die Restnutzungsdauer der Immobilie hochgerechnet.
Als Ertragswert einer Unternehmung werden die ab gezinsten Zahlungsüberschüsse bezeichnet, welche gleichbedeutend sind mit dem Barwert des Cash-Flow und dem Grenzpreis der Unternehmung. Ertragswertminderungen wie etwa Entnahmen von Zahlungsüberschüssen können auch als Ertragswertabschreibungen bezeichnet werden.