Fachbegriffe / Lexikon

Fachbegriffe aus der Immobilienbewertung erklärt: Vervielfältiger

Gutachtergruppe Nord GmbH & Co. KG - Zert. Dipl.-Sachverständige (DIN EN ISO / IEC 17024) und/oder öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten.

Immobiliensachverständige für Immobilienbewertung, Immobiliengutachten oder Verkehrswertermittlungen in den Regionen Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern.

Vervielfältiger

Der Vervielfältiger ist beim Ertragswertverfahren die Größe, mit der der Ertragswert eines Gebäudes ermittelt wird, er stellt eine Verknüpfung des Liegenschaftszinssatzes mit der Restnutzungsdauer des Gebäudes dar.

Möchte zum Beispiel ein Privatanleger in ein Mehrfamilienhaus mit 8 Wohnungen investiert, kann der Preis über die Netto-Kalt-Miete und einen Vervielfältiger berechnet werden. Hier gilt – je besser die Lage desto größer der Vervielfältiger.

Berechnet wird wie folgt: Netto-Kaltmiete x Vervielfältiger = Kaufpreis der Immobilie

Beispiele: Bei einem Liegenschaftszinssatz von 5 % und einer Restnutzungsdauer von 40 Jahren, liegt der Vervielfältiger bei 17,16. Diese Werte können aus der Vervielfältigertabelle abgelesen werden.